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Zählungen und Erhebungen
Durch den Landesbetrieb IT.NRW werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen und Erhebungen durchzuführen.In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.Die Unterlagen werden gesammelt an den Landesbetrieb IT.NRW übersandt.
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Zuständige Einrichtungen
Bürgerbüro (SG 3300)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Strategie und Kommunikation (Fachdienst 13)
Zuständige Kontaktpersonen
Leer