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 Bauantrag stellen

Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW und Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW

Architektinnen und Architekten, bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer, siehe § 67 Abs. 2 BauO NRW) auch Bürgerinnen und Bürger, stellen Bauanträge über das Portal GekoS Online. Die Formulare und die zugehörigen Bauvorlagen sind bereitzuhalten. Sie werden über das Portal hochgeladen. Die weitere Kommunikation, auch die Erteilung der Baugenehmigung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorhabens über das Portal. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Unterlagen zur digitalen Abholung bereit liegen. Außerdem können Sie sich über das Portal über den Verfahrensstand informieren.

Voraussetzungen

Sie müssen als Bauherrin oder Bauherr bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer) zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen geeignet sein. Andernfalls bestellen Sie geeignete Beteiligte (Architektin oder Architekt). Als Entwurfsverfassende müssen Sie nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein.

Unterlagen

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Art und Umfang der Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads". 

Fristen

Bauanträge können ganzjährig gestellt werden.

Kosten

Die Baugenehmigungsgebür ist abhängig von den jeweiligen Baukosten und wird nach der Gebührenverordnung errechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 6 bis 12 Wochen.

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Bauantrag stellen

Architektinnen und Architekten, bei einfachen Bauvorhaben (z. B. Garagen oder Terrassendächer, siehe § 67 Abs. 2 BauO NRW) auch Bürgerinnen und Bürger, stellen Bauanträge über das Portal GekoS Online. Die Formulare und die zugehörigen Bauvorlagen sind bereitzuhalten. Sie werden über das Portal hochgeladen. Die weitere Kommunikation, auch die Erteilung der Baugenehmigung, erfolgt bis zum Abschluss des Vorhabens über das Portal. Sie werden per E-Mail informiert, wenn Unterlagen zur digitalen Abholung bereit liegen. Außerdem können Sie sich über das Portal über den Verfahrensstand informieren.

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Mit den Bauvorlagen für große Sonderbauten ist ein Brandschutzkonzept einzureichen. Es kann gestattet werden, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden. Art und Umfang der Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Die Formulare finden Sie rechts unter der Rubrik "Downloads". 

Die Baugenehmigungsgebür ist abhängig von den jeweiligen Baukosten und wird nach der Gebührenverordnung errechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 €.

Bauen, Anträge, Bauanträge https://service.emsdetten.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220701/show
Bauaufsicht (Team 630)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Oliver

Kordts

Teamleitung

511

02572 922-512
oliver.kordts@emsdetten.de

Herr

Henrik

Schwalb

stellvertretende Teamleitung

510

02572 922-511
henrik.schwalb@emsdetten.de

Frau

Sylvia

Kurtz

510

02572 922-510
sylvia.kurtz@emsdetten.de

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