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Grundsteuer
Laut Grundsteuergesetz ist die Stadt Emsdetten berechtigt, von den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- die Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt Emsdetten ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Grundsteuerreform
Im Jahr 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Dies beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Inhaltlich wurde beschlossen, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein- Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die bereits bis zum 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.
Deshalb werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer in 2022 durch die Finanzverwaltung öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärung können in der Zeit zwischen dem 01.07.2022. und 31.10.2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgeben werden.
Anschließend folgen – wie bisher – drei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis der Angaben den neuen Grundsteuerwert fest.
- Grundsteuermessbescheid: Der Grundsteuermessbescheid ist von dem Grundsteuerwert abhängig.
- Grundsteuerbescheid: Die Stadt Emsdetten erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.
Um die Erklärungen zu erleichtern, werden ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, erhalten.
Für Fragen stehen die zuständigen Finanzämter zur Verfügung. Zusätzliche Auskünfte bietet die Finanzverwaltung über eine kostenlose Telefon-Hotline an. Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Steinfurt ist über folgende Telefonnummer erreichbar: 02551-17-1959 (Mo. bis Fr. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
Die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 ist eine besondere Herausforderung für Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltung, die nur durch aktive Unterstützung gelingen kann.
Weitere, hilfreiche Informationen finden Sie unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/finanzamt/finanzamt-steinfurt
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/die-grundsteuerreform-nordrhein-westfalen
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/fragen-antworten-zur-grundsteuerreform
Rechtsgrundlagen
Grundsteuergesetz
Kosten
Die aktuellen Hebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 251 %
- Grundsteuer B: 443 %
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Laut Grundsteuergesetz ist die Stadt Emsdetten berechtigt, von den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- die Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt Emsdetten ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Grundsteuerreform
Im Jahr 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Dies beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Inhaltlich wurde beschlossen, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein- Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die bereits bis zum 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.
Deshalb werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer in 2022 durch die Finanzverwaltung öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärung können in der Zeit zwischen dem 01.07.2022. und 31.10.2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgeben werden.
Anschließend folgen – wie bisher – drei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis der Angaben den neuen Grundsteuerwert fest.
- Grundsteuermessbescheid: Der Grundsteuermessbescheid ist von dem Grundsteuerwert abhängig.
- Grundsteuerbescheid: Die Stadt Emsdetten erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.
Um die Erklärungen zu erleichtern, werden ab Mai alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, erhalten.
Für Fragen stehen die zuständigen Finanzämter zur Verfügung. Zusätzliche Auskünfte bietet die Finanzverwaltung über eine kostenlose Telefon-Hotline an. Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Steinfurt ist über folgende Telefonnummer erreichbar: 02551-17-1959 (Mo. bis Fr. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
Die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 ist eine besondere Herausforderung für Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwaltung, die nur durch aktive Unterstützung gelingen kann.
Weitere, hilfreiche Informationen finden Sie unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/finanzamt/finanzamt-steinfurt
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/die-grundsteuerreform-nordrhein-westfalen
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/fragen-antworten-zur-grundsteuerreform
Die aktuellen Hebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 251 %
- Grundsteuer B: 443 %
Frau
Christiane
Brüggemeyer
417
Frau
Daniela
Brinkjans
417
Frau
Renate
Schallmeier
418
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