Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.
Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das Online-Formular nutzen, müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim FD 20 Finanzen erfolgen.
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Verlust an- oder abzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.)
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich:
- für 1 Hund: 108,00 EUR
- für 2 Hunde: 120,00 EUR je Hund
- für 3 oder mehr gehaltene Hunde: 132,00 EUR je Hund
- wenn ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 EUR je Hund
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Steuern und Abgaben (SG 2200)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 12.03.2026 10:27 Uhr