BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Hundesteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.

Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen.

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.) 

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich:

  • für 1 Hund: 108,00 EUR
  • für 2 Hunde: 120,00 EUR je Hund
  • für 3 oder mehr gehaltene Hunde: 132,00 EUR je Hund
  • wenn ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 EUR je Hund

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Renate Schallmeier
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Frau Daniela Brinkjans
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Frau Christiane Brüggemeyer
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de

Leer