BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Emsdetten.
Unter anderem sind steuerpflichtig:
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Rechtsgrundlagen
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Sprung zur Icon Legende.
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leer