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Einzugsermächtigungsverfahren
Bei der Zahlungsabwicklung nehmen im Bereich Steuern und sonstige Abgaben (Grundbesitzabgaben) etwa 83 % der Steuerpflichtigen am Einzugsermächtigungsverfahren teil.
Dieses Verfahren bringt wesentliche Erleichterungen.
Für Sie:
Keine Überwachung der Fälligkeitstermine. Kein Ausfüllen der Überweisungsvordrucke. Keine zeitraubenden Wege zu Ihrem Geldinstitut. Keine Kosten für Mahnungen bei Zahlungsverzug.
Für uns:
Kosteneinsparung bei der Verbuchung der Zahlungen. Wegfall der Mahnungen und der eventuellen zwangsweisen Beitreibung.
Sind Sie interessiert?
Dann füllen Sie bitte die unten aufgeführte Einzugsermächtigung aus und senden Sie diese im Original an die Zahlungsabwicklung Emsdetten, Postfach 1254, 48270 Emsdetten.
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Zuständige Einrichtung
Finanz- und Rechnungswesen (Team 200)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Bei der Zahlungsabwicklung nehmen im Bereich Steuern und sonstige Abgaben (Grundbesitzabgaben) etwa 83 % der Steuerpflichtigen am Einzugsermächtigungsverfahren teil.
Dieses Verfahren bringt wesentliche Erleichterungen.
Für Sie:
Keine Überwachung der Fälligkeitstermine. Kein Ausfüllen der Überweisungsvordrucke. Keine zeitraubenden Wege zu Ihrem Geldinstitut. Keine Kosten für Mahnungen bei Zahlungsverzug.
Für uns:
Kosteneinsparung bei der Verbuchung der Zahlungen. Wegfall der Mahnungen und der eventuellen zwangsweisen Beitreibung.
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Dann füllen Sie bitte die unten aufgeführte Einzugsermächtigung aus und senden Sie diese im Original an die Zahlungsabwicklung Emsdetten, Postfach 1254, 48270 Emsdetten.
Frau
Sara
Löbbel
413
Frau
Anja
Brunstering
413
Leer