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Wohnungsbauförderung
Für die Beantragung und Bewilligung von Landesfördermitteln für Bauvorhaben ist der Kreis Steinfurt, Wohnraumförderung, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg, zuständig.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
  Grundstücke und Wohnen (Team 231)  
 Rathaus
 Am Markt 1
 48282 Emsdetten
 
Zuständige Kontaktpersonen
Leer