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Gewerbezentralregisterauskunft
a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der oder die Betroffene eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Kosten
13 Euro
Hinweise und Besonderheiten
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der oder die Betroffene eine gesetzliche Vertretung, so ist auch diese antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
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