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Reisepass
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei Antragstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr.
Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig (weitere Informationen: siehe unten). - der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 18 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
Kosten
- Lichtbild am Aufnahmegerät im Rathaus: zusätzliche Gebühr i.H.v. 6,00 Euro
- Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass für Personen über 24 Jahre: 70 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 59,50 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 82 Euro
- Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre: 69,50 Euro
- Express-Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 92 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen bis 24 Jahre: 91,50 Euro
- Express-Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 114 Euro
Bearbeitungsdauer
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 8 Wochen. Die Stadt hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Weitere Informationen
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Im Foyer des Rathauses steht ein Aufnahmegerät für Sie bereit. Das Gerät ist einfach zu bedienen und übermittelt das Foto direkt an das Bürgerbüro. Wenn Sie das Lichtbild vor Ort machen möchten (zusätzliche Gebühr 6,00 €), kommen Sie dazu bitte 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin ins Rathaus.
- Alternativ können Sie die Lichtbilder bei einem zertifizierten Foto-Dienstleister anfertigen lassen. Das genaue Vorgehen erklärt Ihnen dort der entsprechende Dienstleister.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Passgesetz
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig (weitere Informationen: siehe unten). - der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes oder wenn es gestohlen ist bzw. verloren wurde, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 18 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung sowie Vorlage gültiger Ausweise der Erziehungsberechtigten. Sowohl bei Antragstellung als auch bei der Aushändigung des Dokuments muss ein Elternteil anwesend sein.
- Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr.
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 8 Wochen. Die Stadt hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss.
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Im Foyer des Rathauses steht ein Aufnahmegerät für Sie bereit. Das Gerät ist einfach zu bedienen und übermittelt das Foto direkt an das Bürgerbüro. Wenn Sie das Lichtbild vor Ort machen möchten (zusätzliche Gebühr 6,00 €), kommen Sie dazu bitte 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin ins Rathaus.
- Alternativ können Sie die Lichtbilder bei einem zertifizierten Foto-Dienstleister anfertigen lassen. Das genaue Vorgehen erklärt Ihnen dort der entsprechende Dienstleister.
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