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Reisepass (vorläufig)
Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Reisepass:
Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich im Bürgerbüro beantragt und ausgestellt werden.
Der vorläufige Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der vorläufige Reisepass von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt wird (z.B. USA). Nähere Informationen befinden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Unterlagen
- der abgelaufene Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde)
- ein biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig (weitere Informationen: siehe unten). - Nachweis (z.B. Reise-/Buchungsdokumente) muss erbracht werden, dass der Pass kurzfristig benötigt wird und die Wartezeit für den regulären Pass zu lang ist.
Kosten
- Reisepass: 26,00 Euro
- Lichtbild am Aufnahmegerät im Rathaus: zusätzliche Gebühr i.H.v. 6,00 Euro
Weitere Informationen
Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Im Foyer des Rathauses steht ein Aufnahmegerät für Sie bereit. Das Gerät ist einfach zu bedienen und übermittelt das Foto direkt an das Bürgerbüro. Wenn Sie das Lichtbild vor Ort machen möchten (zusätzliche Gebühr 6,00 €), kommen Sie dazu bitte 10 Minuten vor dem eigentlichen Termin ins Rathaus.
- Alternativ können Sie die Lichtbilder bei einem zertifizierten Foto-Dienstleister anfertigen lassen. Das genaue Vorgehen erklärt Ihnen dort der entsprechende Dienstleister.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Zuständige Kontaktpersonen
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