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 Rundfunkgebührenbefreiung

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen Sie keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ bezahlen. Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns im Bürgerbüro aufnehmen.

Unterlagen

  • Rundfunkteilnehmer-Nummer
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"*
  • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gültiger Sozialhilfebescheid
  • gültiger Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 Lastenausgleichgesetz
  • gültiger Bescheid über Blindengeld

*Für Befreiungen aufgrund von Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "RF" muss ab dem 01.01.2013 eine ermäßigte Gebühr von 5,99 € errichtet werden, wenn nicht zusätzliche Leistungen der Stadt gezahlt werden (SGB II, Grundsicherung). Wenn zusätzliche Leistungen gezahlt werden, kann ein Antrag auf eine komplette Befreiung der Gebühr im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie dann einen aktuellen Leistungsbescheid mit.

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Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sascha Müller
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Sandra Wenning
Tel: 02572 922
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Anna-Maria Froning
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Franziska Ottenhues
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Stephanie Deupmann
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Galina Fritsler
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Frau Birgit Winninghoff-Albers
Tel: 02572 922-617
E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de
Rundfunkgebührenbefreiung

Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen Sie keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ bezahlen. Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns im Bürgerbüro aufnehmen.

  • Rundfunkteilnehmer-Nummer
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"*
  • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen
  • gültiger Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gültiger Sozialhilfebescheid
  • gültiger Bescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 Lastenausgleichgesetz
  • gültiger Bescheid über Blindengeld

*Für Befreiungen aufgrund von Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "RF" muss ab dem 01.01.2013 eine ermäßigte Gebühr von 5,99 € errichtet werden, wenn nicht zusätzliche Leistungen der Stadt gezahlt werden (SGB II, Grundsicherung). Wenn zusätzliche Leistungen gezahlt werden, kann ein Antrag auf eine komplette Befreiung der Gebühr im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte bringen Sie dann einen aktuellen Leistungsbescheid mit.

GEZ https://service.emsdetten.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6542/show
Bürgerbüro (Team 320)
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Herr

Sascha

Müller

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Sandra

Wenning

016

02572 922
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Anna-Maria

Froning

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Franziska

Ottenhues

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Stephanie

Deupmann

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Galina

Fritsler

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

Frau

Birgit

Winninghoff-Albers

016

02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de

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