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Untersuchungsberechtigungsschein
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Voraussetzungen
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Emsdetten
Bearbeitungsdauer
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt
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Onlinedienstleistung
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Untersuchungsberechtigungsschein arbeit, jugend https://service.emsdetten.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6546/show
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bürgerbüro (Team 320)
001 Am Markt 1 48282 Emsdetten
Herr
Sascha
Müller
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Sandra
Wenning
016
02572 922
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Anna-Maria
Froning
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Franziska
Ottenhues
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Stephanie
Deupmann
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Galina
Fritsler
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
Frau
Birgit
Winninghoff-Albers
016
02572 922-617
buergerbuero@emsdetten.de
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