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Arbeitslosengeld II (Jobcenter)
Jobcenter
Das Jobcenter des Kreises Steinfurt ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Der Kreis Steinfurt hat die Aufgaben der Leistungsgewährung vor Ort auf die Stadt Emsdetten übertragen. Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration in Arbeit ist die "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" (AöR = Anstalt öffentlichen Rechts) zuständig.
Zuständigkeit der Stadt Emsdetten
Für die Leistungsgewährung nach dem SGB II sind die Mitarbeitenden des Teams 500 der Stadt Emsdetten zuständig (Kontakt siehe rechts).
Dabei richtet sich Ihre Kontaktperson nach Ihrem Nachnamen:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens | Ihre Kontaktperson |
A - Beh; Bei – Bk | Maike Neugebauer |
Ek - Hd und Selbständige; Dem - D | Anna Pele |
He - Koq; Du - Ei | Nils Gühler |
Kor - Mt; Bl – Bt | Carina Ubrich |
Mu - Rn; C | Alina Turrek |
Ro - St; Da – Del | Murat Korkmaz |
Su - Z; Bu | Iris Heeke |
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an jobcenter@emsdetten.de zur Verfügung.
Zuständigkeit jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Für die Arbeitsvermittlung ist die jobcenter Kreis Steinfurt AöR mit ihrer Geschäftsstelle an der Mühlenstraße 40 in Emsdetten zuständig.
Als Kontaktpersonen stehen zur Verfügung:
Sachgebietsleitung:
Jürgen Düking - (02551-695026)
Silke Witte-Bremes - (02551-695202)
Verwaltung:
Bianca Körber - (02551-695178)
Arbeitsvermittlung:
Gordon Wolf - (02551-695203)
Katrin Lemke - (02551-695182)
Albert Plagemann - (02551-695188)
Gabriele Weniger - (02551-695201)
Peter Baumkötter - (02551-695164)
Zine El Abidine Ait Wararab - (02551-695162)
Gertrud Schulze Heuling - (02551-695192)
Beate Steinhoff - (02551-695194)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
- Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts.
- Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben zukünftig einen Ansprechpartner bei der Stadt Emsdetten für die Leistungsgewährung und eine Ansprechperson bei der jobcenter Kreis Steinfurt AöR für Fragen im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt.
Für weitere Fragen stehen die o.g. Ansprechpersonen zur Verfügung.
Weitere Hinweise und Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur organisatorischen Umsetzung im Kreis Steinfurt finden Sie auf der Internetseite http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Hinweise und Besonderheiten
Ihre zuständige Ansprechperson richtet sich nach Ihrem Nachnamen:
- Buchstaben A - Beh; Bei - Bk: Maike Neugebauer
- Buchstaben Ek - Hd und Selbständige; Dem - D: Anna Pele
- Buchstaben He - Koq; Du - Ei: Nils Gühler
- Buchstaben Kor - Mt; Bl - Bt: Carina Ubrich
- Buchstaben Mu - Rn; C: Alina Turrek
- Buchstaben Ro - St; Da – Del: Murat Korkmaz
- Buchstaben Su - Z; Bu: Iris Heeke
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Soziales (Team 500)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Jobcenter
Das Jobcenter des Kreises Steinfurt ist Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Der Kreis Steinfurt hat die Aufgaben der Leistungsgewährung vor Ort auf die Stadt Emsdetten übertragen. Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration in Arbeit ist die "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" (AöR = Anstalt öffentlichen Rechts) zuständig.
Zuständigkeit der Stadt Emsdetten
Für die Leistungsgewährung nach dem SGB II sind die Mitarbeitenden des Teams 500 der Stadt Emsdetten zuständig (Kontakt siehe rechts).
Dabei richtet sich Ihre Kontaktperson nach Ihrem Nachnamen:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens | Ihre Kontaktperson |
A - Beh; Bei – Bk | Maike Neugebauer |
Ek - Hd und Selbständige; Dem - D | Anna Pele |
He - Koq; Du - Ei | Nils Gühler |
Kor - Mt; Bl – Bt | Carina Ubrich |
Mu - Rn; C | Alina Turrek |
Ro - St; Da – Del | Murat Korkmaz |
Su - Z; Bu | Iris Heeke |
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allgemeinen Anfragen auch per E-Mail an jobcenter@emsdetten.de zur Verfügung.
Zuständigkeit jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Für die Arbeitsvermittlung ist die jobcenter Kreis Steinfurt AöR mit ihrer Geschäftsstelle an der Mühlenstraße 40 in Emsdetten zuständig.
Als Kontaktpersonen stehen zur Verfügung:
Sachgebietsleitung:
Jürgen Düking - (02551-695026)
Silke Witte-Bremes - (02551-695202)
Verwaltung:
Bianca Körber - (02551-695178)
Arbeitsvermittlung:
Gordon Wolf - (02551-695203)
Katrin Lemke - (02551-695182)
Albert Plagemann - (02551-695188)
Gabriele Weniger - (02551-695201)
Peter Baumkötter - (02551-695164)
Zine El Abidine Ait Wararab - (02551-695162)
Gertrud Schulze Heuling - (02551-695192)
Beate Steinhoff - (02551-695194)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
- Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und durch Sicherung des Lebensunterhalts.
- Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben zukünftig einen Ansprechpartner bei der Stadt Emsdetten für die Leistungsgewährung und eine Ansprechperson bei der jobcenter Kreis Steinfurt AöR für Fragen im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt.
Für weitere Fragen stehen die o.g. Ansprechpersonen zur Verfügung.
Weitere Hinweise und Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur organisatorischen Umsetzung im Kreis Steinfurt finden Sie auf der Internetseite http://www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Alg II, Hartz 4 https://service.emsdetten.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6626/showFrau
Nadine
Frank
010
Frau
Maike
Neugebauer
011
Frau
Anna
Pele
001
Frau
Carina
Ubrich
009
Frau
Alina
Turrek
006
Herr
Murat
Korkmaz
005
Frau
Iris
Heeke
007
Herr
Nils
Gühler
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