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Beistandschaft
Haben Eltern Fragen zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Geltendmachung von Unterhalt, können sie sich an das Jugendamt wenden. Dort werden sie informiert und bei der Berechnung des Unterhalts für ihr Kind beraten und unterstützt. Darüber hinaus hilft das Jugendamt bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, aber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und der späteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Auch wenn es im Vorfeld um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht, beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt.
Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.
Die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes betreffen folgende Bereiche:
Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung der Mutter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt eines Kindes
- Erstellung und Weiterleitung von Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das zuständige Standesamt
- Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsprozessen
Unterhalt
- Berechnung, Beurkundung und notfalls gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruchs
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen - Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr
Sorgeerklärung
- Beratung in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Bestehen des alleinigen Sorgerechts (sog. Negativattest)
Beurkundungen
- Vaterschaftsanerkenntnisse, Zustimmungen dazu, Mutterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen, Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Kosten
Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Zuständige Einrichtung
Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (512)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Haben Eltern Fragen zur Feststellung der Vaterschaft oder zur Geltendmachung von Unterhalt, können sie sich an das Jugendamt wenden. Dort werden sie informiert und bei der Berechnung des Unterhalts für ihr Kind beraten und unterstützt. Darüber hinaus hilft das Jugendamt bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, aber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung und der späteren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Auch wenn es im Vorfeld um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht, beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt.
Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.
Die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes betreffen folgende Bereiche:
Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung der Mutter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt eines Kindes
- Erstellung und Weiterleitung von Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung an das zuständige Standesamt
- Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsprozessen
Unterhalt
- Berechnung, Beurkundung und notfalls gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhaltsanspruchs
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen - Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr
Sorgeerklärung
- Beratung in rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Bestehen des alleinigen Sorgerechts (sog. Negativattest)
Beurkundungen
- Vaterschaftsanerkenntnisse, Zustimmungen dazu, Mutterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen, Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
https://service.emsdetten.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/7763/showLeer