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Hundehaltung / An- und Abmeldung von Hunden
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.
Weitere Informationen
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts.
Allgemeine Vorschriften über die Haltung und den Umgang mit Hunden sowie das Landeshundegesetz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro (Team 320)
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
Zuständige Kontaktpersonen
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen
Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.
Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts.
Allgemeine Vorschriften über die Haltung und den Umgang mit Hunden sowie das Landeshundegesetz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hundemeldung https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6359/showFrau
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