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 Hundehaltung / An- und Abmeldung von Hunden

Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen.

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.

Weitere Informationen

Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts

Allgemeine Vorschriften über die Haltung und den Umgang mit Hunden sowie das Landeshundegesetz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Zuständige Einrichtung

Steuerbereich
Rathaus
Am Markt 1
48282 Emsdetten
E-Mail: steuern@emsdetten.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Renate Schallmeier
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Frau Daniela Brinkjans
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Frau Christiane Brüggemeyer
Tel: 02572 922-467
E-Mail: steuer@emsdetten.de
Hundehaltung / An- und Abmeldung von Hunden

Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen.

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.
Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.

Die Hundesteuersatzung finden Sie unter Punkt 2.1 des Emsdettener Ortsrechts

Allgemeine Vorschriften über die Haltung und den Umgang mit Hunden sowie das Landeshundegesetz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hundemeldung https://service.emsdetten.de:443/dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6359/show
Steuerbereich
Am Markt 1 48282 Emsdetten

Frau

Renate

Schallmeier

418

02572 922-467
steuer@emsdetten.de

Frau

Daniela

Brinkjans

418

02572 922-467
steuer@emsdetten.de

Frau

Christiane

Brüggemeyer

418

02572 922-467
steuer@emsdetten.de